Evangelisches Jugendreferat
Köln und Region
Kontakt
Vor den Siebenburgen 2
50676 Köln
Tel. 0221 931801-0
juref-koeln(at)ekir.de
Öffnungszeiten
MO – DO: 9 – 14 Uhr
alles rund um das Thema der Beantragung von Zuschüssen und unsere aktuellen Richtlinien. Klickt einfach auf einen Bereich und ihr gelangt direkt dort hin.
Unsere Richtlinien regeln die Vergabe von kommunalen Mitteln der Stadt Köln und Mitteln aus dem Landesjugendplan über das Evangelische Jugendreferat Köln und Region als Zentrale Abrechnungsstelle der Evangelischen Jugend in Köln und Umgebung.
Diese werden von uns unter anderem dafür eingesetzt, um Aktivitäten und Maßnahmen der Jugendverbandsarbeit in den Strukturen der Ev. Jugend Köln und Region zu fördern. Durch die Förderung sollen geeignete Angebote der Freizeit, Bildung und Schulung sichergestellt werden.
Wir fördern:
Pos 1: Mitarbeitendenschulungen
Veranstaltungen zur Aus- und Fortbildung ehrenamtlich sowie neben- und hauptberuflich tätiger Mitarbeitende der Evangelischen Kinder- und Jugendarbeit werden durchgeführt, um diese für ihre Arbeit mit Kindern und Jugendlichen zu qualifizieren und zu fördern. Die Maßnahmen orientieren sich an den Lernzielen der außerschulischen Jugendarbeit. Den Teilnehmenden sollen Denkanstöße, Kenntnisse, Einsichten, Fähigkeiten und Fertigkeiten vermittelt werden, die sie befähigen und fördern, verantwortlich, selbständig und kreativ in ihren jeweiligen Arbeitsbereichen tätig zu werden.
Fördersätze:
Pos 2: Bildungsveranstaltungen
Veranstaltungen zu politischer, sozialer, kultureller und ökologischer außerschulischer Bildung werden durchgeführt, um die Auseinandersetzung mit gesellschaftlich relevanten Themen zu fördern. Unabhängig von der Methode sind die Programme so zu gestalten, dass sie den Meinungsaustausch fördern, Aktionspotenzial wecken und Standpunkte vermitteln.
Damit eine Bildungsveranstaltung aus öffentlichen Mitteln gefördert werden kann, müssen drei Kriterien erfüllt sein:
Fördersätze:
Pos 3a: Kinder- und Jugenderholungsmaßnahmen (Freizeiten)
Kinder- und Jugenderholungsmaßnahmen sollen dazu dienen, Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit zu eröffnen, sich selbst und andere kennenzulernen und über einen längeren Zeitraum Gemeinschaft zu erleben. Sie sollen die Möglichkeit haben, das Programm aktiv und nach ihren Interessen mitzugestalten.
Die ausführlichen Fördervoraussetzungen finden Sie in unseren Richtlinien.
Fördersätze:
Je Tag der Veranstaltung:
Zusätzlich
Bis maximal 5,00 € für Teilnehmende und Mitarbeitende aus Köln, Pulheim, Bergisch Gladbach und Niederkassel bis 26 Jahre
Pos 3b: Ehrenamtspauschale bei Freizeiten für Kölner Träger:
Freizeiten wären ohne das Engagement von Ehrenamtlichen im Jugendverband nicht möglich. Die Ehrenamtlichen qualifizieren sich für diesen Aufgabenbereich durch spezielle Schulungsmaßnahmen (z.B. JULEICA). Um dies wertzuschätzen, kann für Ehrenamtliche bei Freizeiten eine Ehrenamtspauschale gezahlt werden.
Ehrenamtliche ab 16 Jahren werden unter bestimmten Voraussetzungen gefördert, siehe Richtlinien.
Dauer: Mindestens 10 Tage und höchstens 21 Tage
Gefördert werden:
1 ehrenamtliche Person ab 7 Teilnehmenden
2 ehrenamtliche Personen ab 14 Teilnehmenden
3 ehrenamtliche Personen ab 21 Teilnehmenden usw.
Förderung:
Maximal 100,00 € pro Ehrenamtliche
Pos 3c: Internationale Jugendbegegnungen für Kölner Träger
Die Kontakte zwischen Jugendlichen aus verschiedenen Ländern sollen vor allem dazu beitragen, gegenseitiges Verständnis aufzubauen, interkulturelles Lernen, Toleranz und Offenheit zu praktizieren, das Zusammenwachsen Europas zu fördern sowie die eigene Verantwortung für die Schaffung einer friedfertigen und gerechten Welt zu begreifen. Unabhängig von der Methode sind die Programme so zu gestalten, dass sie den Meinungsaustausch fördern, Aktionspotenzial wecken und Standpunkte vermitteln. Vorrangig gefördert werden internationale Jugendbegegnungen mit den Kölner Partnerstädten und den ökumenischen Partnerschaften der Gemeinden und Kirchenkreise.
Die ausführlichen Fördervoraussetzungen finden Sie in unseren Richtlinien.
Förderung:
Je Tag der Veranstaltung und für jeden Teilnehmenden höchstens
– 10,00 € für Kölner Teilnehmende und Mitarbeitende für Kölner Träger bis 26 Jahre
Bei Maßnahmen im Inland werden nur die ausländischen Teilnehmenden gefördert. Bei Maßnahmen im Ausland werden nur die Kölner Teilnehmenden gefördert.
Antragsverfahren – Förderportal:
Alle Maßnahmen müssen bis zum 31.10. des Vorjahres beantragt werden, damit Freizeiten und Bildungsmaßnahmen in unserem Ferienkalender aufgenommen werden können.
Schulungs- und Bildungsmaßnahmen für das zweite Halbjahr können bis 30.04. des laufenden Jahres nachgemeldet werden. Ausführliche Informationen zu den Antragsfristen finden Sie in den Richtlinien.
Anträge für 2023 können nur noch über das Förderportal gestellt werden.
Die importfähige Teilnehmendenliste für das Förderportal findet sich
hier.
Haben Sie noch keinen Zugang zum Förderportal? Bitte wenden Sie sich an den Admin Ihres örtlichen Trägers. Ist Ihnen der Admin nicht bekannt, wenden Sie sich bitte an leonie.gadow@ekir.de
Wichtige Informationen: Streichung der Förderung für Ferienmaßnahmen
Der vorläufige Haushalt der Stadt Köln liegt uns vor und im Rahmen der Haushaltskonsolidierung wurden die Förderposition für das Ferienhilfswerk (örtliche Ferienmaßnahmen und Jugendcamps) vollständig gestrichen. Das bedeutet, dass wir derzeit keine entsprechenden Projekte für das kommende Jahr finanziell unterstützen können. Träger, die bereits Förderanträge eingereicht haben, wurden darüber ausdrücklich informiert.
Das Evangelische Jugendreferat Köln und Region ist zuständig für die Bearbeitung und Abrechnung der Stadt Köln Zuschüsse „Ferienhilfswerk“.
Ferienhilfswerk Zuschüsse werden außerhalb des AEJ-NRW Förderportals abgerechnet.
Der Verwendungsnachweis besteht aus den folgenden Formularen. Belege müssen nicht mit eingereicht werden, sind aber 10 Jahre aufzubewahren für den Fall einer Prüfung durch die Stadt Köln
– Sachbericht
– Verwendungsnachweis Seite 1 & Seite 2
– Teilnahmeliste
– Anwesenheitsliste der Teilnehmenden
– Teilnahmeliste Leitung/Mitarbeitenden
– Kostenzusammenstellung
Vorlage Sachbericht Ferienhilfswerk örtliche Ferienmaßnahme
Verwendungsnachweis_Ferienhilfswerk_Vorlage
Verwendungsnachweise müssen spätestens 6 Wochen nach Beendigung der Maßnahme im Evangelische Jugendreferat Köln und Region im Original vorliegen (Postversand).
Neben den Fördermöglichkeiten, die über das Evangelische Jugendreferat Köln und Region angeboten werden, gibt es noch eine Vielzahl weitere Möglichkeiten der Förderung von Projekten und Angeboten für Kinder und Jugendliche.
In Fragen der Konzeption und für allgemeine Beratung steht Daniel Drewes (daniel.drewes@ekir.de) sehr gerne zur Verfügung.
Projektförderung aus dem Kinder- und Jugendförderplan NRW (KJFP-NRW) für Träger mit Sitz im Rheinland:
Förderung internationaler Jugendarbeit durch die aej (Bund):
Förderung durch den kirchlichen Förderplan für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen der EKiR:
Förderdatenbank
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MO – DO: 9 – 14 Uhr