Schutzkonzept-Schulungen

Hinschauen.Handeln.Helfen.

In Deutschland werden jeden Tag statistisch 54 Kinder und Jugendliche sexuell missbraucht. Macht 18.000 Kinder im Jahr (Quelle: statista.com). Wahrscheinlich sind es real noch viel mehr. Die Weltgesundheitsorganisation WHO geht davon aus, dass in jeder Schulklasse ein bis zwei Kinder oder Jugendliche sitzen, die sexuellen Missbrauch erleben oder erlebt haben.

Sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche – wie der korrekte Ausdruck für Kindesmissbrauch lautet – ist ein alltägliches Verbrechen und geschieht jeden Tag. Um Kinder und Jugendliche überall dort, wo sie sich aufhalten, vor sexuellem Missbrauch schützen zu können, muss man wissen, wie. Jede und jeder Einzelne in der Gesellschaft soll sich mit dem Thema auseinandersetzen und aktiv dazu beitragen, sichere Räume für Mädchen und Jungen zu schaffen. Gerade Einrichtungen oder Organisationen, denen Kinder und Jugendliche anvertraut sind, müssen wissen, wie wirksamer Kinderschutz umgesetzt werden kann.

In der Präambel des Kirchengesetzes der Ev. Kirche im Rheinland vom 15.01.2021 heißt es: „Die Evangelische Kirche im Rheinland setzt sich (…) für einen wirksamen Schutz vor sexualisierter Gewalt ein und wirkt auf Aufklärung und Hilfe zur Unterstützung Betroffener hin. Der kirchliche Auftrag verpflichtet alle in der Kirche Mitwirkenden zu einer Haltung der Achtsamkeit, der Aufmerksamkeit, des Respekts und der Wertschätzung sowie der grenzachtenden Kommunikation durch Wahrung persönlicher Grenzen gegenüber jedem Mitmenschen.​

Eine der Hauptaufgaben der Jugendarbeit ist das Aufwachsen der Kinder und Jugendlichen zu befördern und zu unterstützen. Kinder und Jugendliche sollen durch die Angebote der Jugendarbeit gestärkt und ihre Persönlichkeitsentwicklung soll gefördert werden. Dazu gehört auch die körperliche und seelische Unversehrtheit der Kinder und Jugendlichen (Kindeswohl). Das Thema »Kindesschutz« wurde unter anderem auch mit der Neufassung der Ausbildungsstandards für die Juleica als Ausbildungsinhalt verankert.

Das Kirchengesetz sieht verschiedene Präventionsmaßnahmen:

Teil dieser Präventionsmaßnahmen ist die Schulung und Sensibilisierung eines jeden haupt-, ehren- oder nebenamtliche Mitarbeiter*in.

Ich arbeite haupt-, ehren oder nebenamtlich in einer Kirchengemeinde mit.

  • Basisschulung
    Vier Zeitstunden als Präsenzveranstaltung

 

Ich bin Mitglied in einem Presbyterium oder Leitungsgremium

  • Basisschulung + Aufbaumodul Leitung
    Vier Zeitstunden als Präsenzveranstaltung

 

Ich arbeite als Jugendleiter:in mit Kindern und Jugendlichen

  • Basisschulung + Aufbaumodul Intensiv
    Vier Zeitstunden als Präsenzveranstaltung
 
 

Weitere Informationen und alle Termine für den Ev. Kirchenverband und Region finden Sie hier:
https://www.melanchthon-akademie.de/praevention
Gerne auch per Email: anmeldung@melanchthon-akademie.de
oder Telefon: 0221 / 931803-0.


Ich bin ehrenamtliche Jugendliche 

  • entweder Juleica nicht älter als 3 Jahre (hier ist die Schulung inbegriffen) oder Basisschulung  

 

Ansprechperson: Jugendreferat

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