Neustrukturierung

Das Konzept

Konzept zur Neustrukturierung der Kinder- und Jugendarbeit in Köln und Region und den vier Kirchenkreisen

Stand: 28.09.2022

Zielsetzung: ein flächendeckendes und professionelles Angebot in der Kinder- und Jugendarbeit in Köln und Region zur Stärkung des Arbeitsbereiches, sowie als Service- und Dienstleistungsangebot für die Gemeinden und Kirchenkreise

1. Kerngedanken des Konzeptes

• Zusammenlegung der Jugendreferate und des Jugendpfarramtes zu einer Dienststelle, angebunden an den EKV

• sowohl regionale, als auch fachliche Zuständigkeit der Jugendreferent:innen (ca. 70: ca. 30 %). Die Regionen orientieren sich an den bisherigen Kirchenkreisen.

2. Herausforderungen der kirchlichen Kinder- und Jugendarbeit

• Nachwuchsförderung und Gewinnung von Mitarbeitenden in der Kinder- und Jugendarbeit, die Kinder und Jugendliche begeistern können, im guten Kontakt mit Jugendlichen sind und diese miteinander vernetzen können

• Professionelle Begleitung und Unterstützung jüngerer Mitarbeiter:innen, Praktikant:innen und Student:innen durch pädagogische Fachkräfte

• Gewinnung und Qualifizierung von jungen ehrenamtlichen Mitarbeitenden

• Stärkung von gemeindlichen und regionalen Angeboten und Projekten

• interessante Großprojekte für Jugendliche aus allen Gemeinden

• neue Projekte in der Arbeit mit Konfirmand:innen und Verzahnung mit der Jugendarbeit

• Kooperation von Jugendarbeit und Schule

• vielfältige und unterschiedliche Angebote zum Erreichen von Kindern und Jugendlichen aus unterschiedlichen Lebenswelten

• weitreichende Unterstützung der Gemeinden in konzeptionellen, finanziellen und personellen Angelegenheiten der Kinder- und Jugendarbeit

3. Regionale Anbindung und Gremien in der Region

Die Jugendreferent:innen arbeiten zu ca. 70 % auf regionaler Ebene. Angebote sollen in wesentlichen Teilen der Jugendarbeit der Kirchengemeinden und der regionalen Arbeit zugutekommen.

Die Arbeit in den Regionen und in den Fachbereichen sowie die einzelnen Angebote auf regionaler Ebene werden von den jeweils zuständigen Jugendreferent:innen verantwortet.

Das neue Konzept orientiert sich an den Regionen der bestehenden vier Kirchenkreise. Dies hat den Vorteil, dass man auf bestehende innerkirchliche Strukturen zurückgreifen kann. Auch bleiben die Ansprechpartner:innen (Jugendreferent:innen) für die Gemeinden in der Zuständigkeit für die Region bestehen. So bleibt Wissen um die Situation und die Bedarfe in den Gemeinden und Kirchenkreisen erhalten.

Eine jugendpolitische Vertretung in den jeweiligen Kommunen und die damit verbundene Netzwerkarbeit sollte stärker in den Blick genommen werden.

Folgende Aufgaben werden auf regionaler Ebene von den Jugendreferent:innen wahrgenommen: 2

  • • Beratung und Begleitung der Kirchengemeinden in der Jugendarbeit und die Umsetzung in die Praxisfelder
  • • Schulungen für Ehrenamtliche in den Regionen
  • • Vernetzung, Information und Begleitung der Haupt- und Ehrenamtlichen in den Gemeinden
  • • Projekte in den Regionen, Förderung der gemeindlichen Kinder- und Jugendarbeit
  • • Qualitätsentwicklung der gemeindlichen Kinder- und Jugendarbeit (vor allem der Gemeinden ohne pädagogische Fachkräfte)
  • • Unterstützung der Gemeinden ohne hauptberufliche Kräfte.

Regionale Konvente der Hauptberuflichen zur Planung von gemeinsamen Projekten und Angeboten in der Region sowie der Weiterentwicklung der gemeindlichen Kinder- und Jugendarbeit im Kirchenkreis orientieren sich am Bedarf und bleiben auf Wunsch der Regionen bestehen.

Die Projekte werden nach lokalen Erfordernissen und Möglichkeiten unter Beteiligung der Kirchengemeinden und Kirchenkreise gestaltet und durch die zuständigen Referent:innen begleitet. So lassen sich größere Projekte und Highlights gemeinsam verwirklichen. Darüber hinaus können besondere Projekte einzelner Kirchengemeinden für Kinder und Jugendliche der gesamten Region geöffnet werden. Gute bestehende und gewünschte Projekte in den Kirchenkreisen/ Regionen sollen weitergeführt werden.

Die Jugendreferent:innen stimmen sich in regelmäßigen Dienstbesprechungen mit der Leitung ab. Dabei sollten sie sich gegenseitig beraten und sich gegenseitig unterstützen. Zusätzlich ist eine zweitägige Klausurtagung pro Jahr für weitergehende Absprachen und Planungen anzusetzen.

Die synodale Ebene ist von Finanz- und Personalverantwortung entlastet und kann sich ganz der inhaltlichen Weiterentwicklung kirchlicher Kinder- und Jugendarbeit in der Region widmen. Gleichzeitig wird eine Reduzierung der Gremien und Gremienarbeit der Referenten angestrebt, um Freiräume für inhaltliche Kernaufgaben zu schaffen. Hierbei ist im Einzelnen für die Region zu prüfen, welche Gremien für die Vernetzung in der Region unverzichtbar sind, welche verändert werden können und in welchen die Anwesenheit der Referent:innen erforderlich ist.

In der neuen Struktur können die synodalen Jugendausschüsse in den Kirchenkreisen durch jeweils einen „Arbeitskreis synodale Jugendarbeit“ ersetzt werden. Sie sind ein Ort des Austausches und der Vernetzung zwischen Ehrenamtlichen und Hauptberuflichen sowie der Mitgestaltung der regionalen Jugendarbeit. Die fachliche Arbeit wird zukünftig über das neue Jugendreferat als Einrichtung des EKV verantwortet. Zuständig sind somit die entsprechenden Gremien des Kirchenverbandes sowie der Jugendverband „Evangelische Jugend in Köln und Umgebung“.

Dieser hat den Auftrag, Kinder- und Jugendarbeit als ein „offenes Angebot für junge Menschen mit dem Anspruch, Vertrauen auf Gott, gelebten Glauben, Gemeinschaftserfahrungen, Selbstorganisation der Jugend, soziales Engagement, politisches Profil und die Hoffnung auf eine Zukunft in Frieden und Gerechtigkeit zu vermitteln und umzusetzen“.

Dieser gesamte Bereich wurde gerade in einer Geschäftsordnung neu beschrieben, um die Partizipation junger Menschen zu fördern.

Um die Anbindung an die Kirchenkreise und deren Interessen zu gewährleisten (Finanz- und Personaleinsatz der Kirchenkreise), finden in regelmäßigen Abständen Fach- bzw./ Dienstbesprechungen mit der Leitung des Jugendpfarramtes und einem Mitglied des jeweiligen KSV, sowie ggf. Mitgliedern des „Arbeitskreises synodale Jugendarbeit“ statt.

Weiterhin finden Dienstgespräche mit der / dem für das neue Jugendreferat zuständigen Superintendentin / Superintendenten statt.

Fachlich orientieren sollen sich diese Fachgespräche / Dienstgespräche an folgenden Kriterien: 3

– Steuerungsmöglichkeiten der Kirchenkreise und Regionen

– Transparenz des Finanzeinsatzes der Kirchenkreise

– Beurteilung von Wirkungen (Reflexion und Evaluation)

– Verabredungen von Entwicklung neuer Maßnahmen und Schwerpunkte, die die Kinder- und Jugendarbeit in der Region insgesamt flexibler und bedarfsgerechter auf die ausdifferenzierten Lebenslagen von Kindern und Jugendlichen ausrichten und den Bedarfen der Gemeinde entsprechen

– Zielvereinbarungen

– Jährliche Leistungsvereinbarungen für die Kirchenkreise (Projekte, Qualifizierungsmaßnahmen, Konzeptentwicklung)

– Jährliche Qualitätsberichte (Sachbericht, Jahresbericht), ggf. Vorstellung jährlich im gesamten KSV

4. Arbeitsbereiche, Kernaufgaben und fachliche Schwerpunktsetzung* (orientieren sich an den Herausforderungen der Kinder- und Jugendarbeit in Zukunft und sind flexibel anzupassen, bzw. zu erweitern. Diese sind auch ggf. mit der neuen JVV (Jugendverbandsversammlung) abzustimmen, da die Jugendlichen maßgeblich Veranstaltungsideen und Bedarfe nach Qualifizierung mitbestimmen sollen.

Großprojekte und Aktionen für den Jugendverband, neue Projekte in denen sich die Jugendliche im Jugendverband begegnen und ihr Interesse an Partizipation fördern (für alle Regionen), Durchführung von Freizeitprojekten, Jugendbegegnungsmaßnahmen, Gedenkstättenfahrten

Jugendpolitische Vertretung in den Regionen; Vernetzung in den Kommunen; Landeskirchliche politische Gremienarbeit

Förderung von Fachkräften, Angebote zur Fort- und Weiterbildung der Hauptberuflichen (Fach- und Praxistage etc.) Vernetzung und Coaching neuer Mitarbeitenden; Vernetzung aller Hauptberuflichen in Köln und Region

Gewinnung neuer ehrenamtlicher Mitarbeiter:innen und Qualifizierung von Ehrenamtlichen (Qualitätsstandards der JULEICA Schulungen weiterentwickeln, JULEICA Auffrischungskurse zu unterschiedlichen Themen, Freizeitleitung- und Freizeit-Teamer:innen Schulungen)

Projekte in der Konfirmandenarbeit (Konfi Tage; Konfi Camps)

Social Media und Medienpädagogik

Gender – und inklusive Arbeit

Sexualpädagogische Bildung, Schutzkonzepte und Präventionsschulungen

Offene Kinder – und Jugendarbeit

Geschäftsführung des Jugendverbandes; Jugendverbandsvollversammlung; Partizipation

*Trendscouts für attraktive neue kirchliche Angebote in der Kinder- und Jugendarbeit und Kooperationen mit den anderen Bildungseinrichtungen und weiteren Kooperationspartnern z.B. ESG, neue Ideen für den Campus Kartause, Erschließung neuer Zielgruppen (z.B. junge Erwachsene) sind Querschnittsaufgaben für das gesamte Jugendreferat.

5. Leitungsstruktur

Die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen wird in gemeinsamer Verantwortung der vier Kirchenkreise, den Kirchengemeinden und Vereinen gestaltet. Der EKV bietet sich als Struktur an, in der die Kinder- und Jugendarbeit gebündelt wird.

Die Jugendreferent:innen der Kirchenkreise werden zukünftig auf der Ebene des EKV angestellt und sind der Leitung des neuen Jugendreferates unterstellt. Es wird eine stellvertretende Leitung bestellt. Die Dienstaufsicht der Leitung bleibt beim zuständigen Superintendent:innen für die Jugendarbeit im EKV

Die Jugendreferent:innen arbeiten zu ca. 70 % für die Region, bzw. die Gemeinden, die restlichen ca. 30%für übersynodale Aufgaben und thematische Schwerpunktsetzungen für alle Kirchenkreise und Gemeinden.

Die Fachaufsicht über die Arbeit im neu gebildeten Jugendreferat und deren Leitung bleibt bis zum Jahr 2024 beim Fachausschuss übersynodale Jugendarbeit (mit Vertreter:innen der Regionen und Kirchenkreise). Danach wird die Arbeit des Jugendreferates von einem Beirat gemäß Satzung des EKV begleitet. Die Fachaufsicht geht dann an den Vorstand des EKV über. Bis zur Einführung des Beirates 2024 können die Kirchenkreise ein weiteres beratendes Mitglied in den Fachausschuss entsenden, um die Interessen des Kirchenkreises wahrzunehmen.

6. Personalressourcen und Dienstsitz

Bestehendes Personal der Jugendreferate wird ins neue Evangelische Jugendreferat Köln und Region in ein Groß-Team überführt. Bisherige Stellenpläne bleiben erhalten.

Der Dienstsitz des neuen Referates ist am Kartäuserwall.

Am Kartäuserwall stehen Räume für die Jugendreferent:innen zur Verfügung. Alle Referent:innen sind willkommen, die gemeinsame Arbeit vor Ort bringt Synergieeffekte für das gesamte Team Arbeitsräume und Möblierung sind gewährleistet.

Es steht den Kirchenkreisen offen, das Büro für die Referent:innen im Kirchenkreis zu belassen.

Ein Büro der Jugendreferentin des Kirchenkreises Köln – Süd soll entsprechend der Superintendentur in Brühl bleiben. 5

Verwaltungsaufgaben für die Jugendreferent:innen sollen künftig im neukonzipierten Jugendreferat angesiedelt werden. Die Finanzierung soll über Projektmittel des Jugendpfarramtes erfolgen.

7. Vor- und ggf. Nachteile der neuen Struktur

Doppelungen in der Arbeit werden vermieden

Gefahr des Verlustes der Gemeindenähe

Notwendige Verwaltungsarbeit wird an einer Stelle und damit effektiver erledigt

Gemeinsamer Haushalt verantwortet im Jupf über den EKV

Flächendeckendes Angebot der Kinder- und Jugendarbeit in den Regionen möglich

Nachwuchsförderung durch Bildung von größeren und altersgemischten Teams

(z.B. Schaffen mehrerer Praktikumsstellen)

Haushaltplanung und Verantwortung an einer Stelle, anstatt an 5 (Zeitersparnis).

Allerdings mit größerer Verantwortung

Kleinteilige Diskussionen um Finanzierungen an mehreren Stellen (zeitaufwändig) werden weniger

Kernaufgaben und Kernbereiche (siehe Liste der Aufgaben) können besser gebündelt werden und stehen allen Gemeinden gleichermaßen zur Verfügung

Professionelle Weiterentwicklung der fachlichen Aufgaben und Arbeitsbereiche in einem Gesamtteam

Klare Zuständigkeiten und Ansprechpartner:innen

Ggf. Gegenseitige Vertretung der Mitarbeitenden in den Kernaufgaben der Jugendreferate möglich

Räumliche Zusammenlegung der Jugendreferate mit dem Jugendpfarramt

Die entsprechenden Ressourcen stehen zur Verfügung

Abgabe der bisherigen Zuständigkeiten der Kirchenkreise an den EKV, Wahrnehmung der Interessen der Kirchenkreise und der Kirchengemeinden über den Fachausschuss und den neuen Jugendverband (AEJ Köln)

Keine Verankerung mehr in den KK Strukturen,

Verlust „eigener Mitarbeitenden“ in der Jugendarbeit

Gute Vernetzung innerhalb der Gesamtregion Köln und Region

Vernetzung in den Kirchenkreisen kann durch den jeweiligen AK Synodale Jugendarbeit gewährleistet bleiben.

Absprachen über Zuständigkeiten und Aufgabenverteilung wird einfacher

8. Finanzierung und Laufzeit

Grundlage der Finanzierung ist die bisherige Finanzierung der Jugendreferate und des Jugendpfarramtes (incl. der Finanzressourcen für Verwaltungstätigkeiten).

Die zusätzlichen Finanzmittel der Kirchenkreise für Freizeiten etc. bleiben in der Verantwortung der Kirchenkreise. Eine Beantragung erfolgt über die zuständigen Referenten in Absprache mit dem AK synodale Jugendarbeit. In den nächsten Jahren wird eine Angleichung der Zuschüsse und eine Anpassung der Zuschussrichtlinien der vier Kirchenkreise unter Berücksichtigung der Förderrichtlinien der öffentlichen Förderung angestrebt.

Die Finanzierung des neuen Referates durch die Kirchenkreise wird auf 5 Jahre festgelegt, um den Arbeitsbereich langfristig abzusichern. Die erforderlichen Mittel sollen hierfür ausgehend von den Planzahlen 2023 zunächst für die Jahre 2023 – 2027 weiterhin von den Kirchenkreisen erbracht werden. Hierbei wird eine jährliche Steigerung der Personalkosten in Höhe von 2,5% und eine Steigerung der Sachkosten in Höhe von 1% eingerechnet. Die Stellen der Jugendreferent:innen sollen ab 1/2023 in den Haushalt des EKV aufgenommen werden.

Frühestens mit der möglichen Fusion der linksrheinischen Kirchenkreise soll die Finanzierung auf eine Pro-Kopf-Finanzierung nach Gemeindegliederzahlen der Kirchenkreise umgestellt werden, um die sich ändernde Finanzkraft der Kirchenkreise zu berücksichtigen.

Verstärkt soll die Möglichkeit der Fremdmittelakquise in den Blick genommen werden.

Die jeweiligen Jahresbudgetpläne werden im Verbandsvorstand nach Beratung und Beschluss des Fachausschusses „übersynodale Jugendarbeit“ bzw. des Nachfolgegremiums „Beirat“ beschlossen.

Die Beantragung und Abrechnung von möglichen Drittmitteln wird von der Geschäftsstelle des neuen Jugendreferates verantwortet.

9. Namensgebung

Die Mitglieder der AG sprechen sich für einen neuen Namen aus. Dieser soll sein: Evangelisches Jugendreferat Köln und Region

10. Beteiligung der MAV

Die MAV des Kirchenkreises Rechtsrheinisch und die aufnehmende MAV des EKV sind bei der Konzeptionsentwicklung ab dem 14. Juni 2022 einbezogen worden.

11. Inkrafttreten

Das neue Konzept soll zum 1.1.2023 in Kraft treten.

Zuvor treffen die Kreissynoden und die Verbandsvertretung im Herbst 2022 entsprechende Beschlüsse.

28.09.2022 AG Neustart

Skip to content