Liebe Alle, 

das Jahr neigt sich dem Ende zu und inmitten der Vorbereitungen für die Feiertage möchten wir einen Moment innehalten, um DANKE zu sagen. 

DANKE für euer Engagement, eure Mitarbeit, eure Zeit und all die Energie, die ihr in die Kinder- und Jugendarbeit investiert. Gemeinsam haben wir viele Projekte wie das Konficamp, den Kinder- und Jugendtag oder auch die Jugendgottesdienste bewegt – diese konnten nur durch eure Hingabe und Fachkompetenz möglich gemacht werden. Ihr seid täglich dafür verantwortlich, Jugendlichen eine Orientierung zu bieten, sie in ihrer Entwicklung zu unterstützen und ihnen den Raum zu geben, ihre Potenziale zu entfalten. 

Gerade in dieser intensiven Zeit, in der viele verschiedene Themen und Aufgaben auf euch zukommen, ist es wichtig, sich auch selbst hin und wieder eine Auszeit zu gönnen und auf die eigenen Bedürfnisse zu achten. Wir hoffen, dass ihr während der Feiertage die Möglichkeit findet, zur Ruhe zu kommen, neue Kraft zu tanken und euch von den spannenden Erlebnissen des Jahres zu erholen.

Das gesamte Team des Jugendreferates wünscht ein besinnliches und frohes Weihnachtsfest sowie einen guten Start ins Neue Jahr. Möge 2025 genauso viele positive Momente bereithalten wie das vergangene Jahr! Bleibt gesund, glücklich und voller Energie und Inspiration. 


Kinder- und Jugendvertretungsgesetz
Das Kinder- und Jugendvertretungsgesetz hat das Ziel, jungen Menschen mehr Mitsprache und Gestaltungsmöglichkeiten in der Kirche zu geben. Ein wichtiger Punkt dabei ist, dass junge Menschen selbst erleben, dass sie etwas bewirken können. Sie möchten ihre Fähigkeiten aktiv in das kirchliche Leben einbringen. In den letzten Jahren hat sich die kirchliche Arbeit mit Jugendlichen immer mehr darauf eingestellt, das zu ermöglichen. Auch der Staat erkennt das Bedürfnis junger Menschen nach Eigenständigkeit. Deshalb schreibt er im Gesetz (§ 12 SGB VIII) vor, dass Jugendliche die Möglichkeit zur Selbstorganisation, gemeinsamen Gestaltung und Eigenverantwortung haben sollen, um Fördermittel zu erhalten. Der Staat unterstützt Jugendarbeit besonders im Bereich der Jugendverbände (§ 12 SGB VIII) und unterscheidet sie von allgemeiner Jugendarbeit (§ 11 SGB VIII). Für die Jugendarbeit der Evangelischen Kirche im Rheinland (EKiR) gibt es daher jährlich Fördermittel in Millionenhöhe. Damit ein Jugendverband als solcher anerkannt wird, muss er jungen Menschen die Möglichkeit geben, selbst über die Verwendung der Gelder zu entscheiden, eigene Strukturen zur Entscheidungsfindung zu haben und ihre Beschlüsse umzusetzen. Dieses Kirchengesetz soll diese Anforderungen klarer regeln und basiert auf einem Vorschlag des Kirchenrechtlichen Instituts der EKD.
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