Kinder- und Jugendvertretungsgesetz
Das Kinder- und Jugendvertretungsgesetz hat das Ziel, jungen Menschen mehr Mitsprache und Gestaltungsmöglichkeiten in der Kirche zu geben. Ein wichtiger Punkt dabei ist, dass junge Menschen selbst erleben, dass sie etwas bewirken können. Sie möchten ihre Fähigkeiten aktiv in das kirchliche Leben einbringen. In den letzten Jahren hat sich die kirchliche Arbeit mit Jugendlichen immer mehr darauf eingestellt, das zu ermöglichen. Auch der Staat erkennt das Bedürfnis junger Menschen nach Eigenständigkeit. Deshalb schreibt er im Gesetz (§ 12 SGB VIII) vor, dass Jugendliche die Möglichkeit zur Selbstorganisation, gemeinsamen Gestaltung und Eigenverantwortung haben sollen, um Fördermittel zu erhalten. Der Staat unterstützt Jugendarbeit besonders im Bereich der Jugendverbände (§ 12 SGB VIII) und unterscheidet sie von allgemeiner Jugendarbeit (§ 11 SGB VIII). Für die Jugendarbeit der Evangelischen Kirche im Rheinland (EKiR) gibt es daher jährlich Fördermittel in Millionenhöhe. Damit ein Jugendverband als solcher anerkannt wird, muss er jungen Menschen die Möglichkeit geben, selbst über die Verwendung der Gelder zu entscheiden, eigene Strukturen zur Entscheidungsfindung zu haben und ihre Beschlüsse umzusetzen. Dieses Kirchengesetz soll diese Anforderungen klarer regeln und basiert auf einem Vorschlag des Kirchenrechtlichen Instituts der EKD.
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