Wir haben die Förderrichtlinien für 2023 überarbeitet. Es gibt einige redaktionelle Änderungen und Anpassungen, da die Antragsstellung und die Abrechnung für 2023 Maßnahmen nur noch über das AEJ-NRW Förderportal möglich ist. Die Fördersätze sind analog 2022 geblieben. Bevor ihr Maßnahmen plant und umsetzt, lohnt sich ein Blick in die neuen Richtlinien.
Diese gibt es zum download unter: https://juref.evangelische-jugend.koeln/wp-content/uploads/2022/09/2022_23_Richtlinien.pdf
WICHTIG: Die Zuschuss-Anträge müssen unbedingt bis 31.10.2022 über das Förderportal gestellt werden. Nach dem 31.10.2022 können keine Anträge mehr gestellt werden – es gibt hier keine Ausnahmen.