Kinder- und Jugendvertretungen jetzt umsetzen – Beteiligung stärken, Zukunft sichern
Seit 2025 gilt das Kinder- und Jugendvertretungsgesetz der Evangelischen Kirche im Rheinland. Es stärkt die Rechte von Kindern und Jugendlichen auf Beteiligung und Mitbestimmung und macht deutlich: Junge Menschen sind nicht nur Adressat:innen kirchlicher Arbeit, sondern eigenständige Akteur:innen. Bislang wird das Gesetz nur wenig umgesetzt. Das soll und muss sich nun ändern.
Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, sich mit dem Kinder- und Jugendvertretungsgesetz der EKiR auseinanderzusetzen und konkrete Schritte zu gehen. Beteiligung braucht Zeit – und sie braucht den gemeinsamen Willen, jungen Stimmen Raum zu geben.
Digitale Sprechstunden
Das Jugendreferat bietet regelmäßig offene Sprechstunden als digitalen Beratungsraum für Fragen und Austausch an. Diese finden online statt und werden von drei Referent:innen aus dem Jugendreferat begleitet. Sie bieten die Möglichkeit, unkompliziert Anliegen zu klären und Impulse für die Praxis zu erhalten.
Die nächsten Termine sind:
Hier findet ihr den kompletten Gesetzestext:
Hier findet jede Menge Materialien, die das Amt für Jugendarbeit der EKiR zusammengestellt hat.
Habt ihr Anregungen oder Fragen? Setzt ihr das KJVG bereits in eurer Gemeinde um oder plant es?
Wir freuen uns über euer Feedback zur Arbeit vor Ort und darüber, wie wir euch noch besser unterstützen können.